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Varyonaya Salyami
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gültig für alle Buchungen und Reiseverträge mit Varyonaya Salyami

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "AGB") gelten für alle Verträge zwischen der Varyonaya Salyami GmbH (im Folgenden "Varyonaya Salyami", "wir" oder "uns") und unseren Kunden (im Folgenden "Kunden", "Reisender", "Sie" oder "Ihnen") über die Buchung und Durchführung von Reisen und Touren.

Mit der Buchung einer Reise oder Tour erklären Sie sich mit diesen AGB einverstanden. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Vertragsabschluss

2.1 Anmeldung und Buchung

Mit der Anmeldung bietet der Kunde Varyonaya Salyami den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, telefonisch oder elektronisch (E-Mail, Website) erfolgen. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Varyonaya Salyami zustande. Die Annahme erfolgt durch Zusendung der Reisebestätigung/Rechnung.

Bei elektronischen Buchungen bestätigen wir den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrags dar.

2.2 Vertretung bei der Buchung

Der anmeldende Kunde haftet für alle Verpflichtungen von mit angemeldeten Reiseteilnehmern aus dem Reisevertrag, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

3. Bezahlung

3.1 Anzahlung und Restzahlung

Nach Vertragsabschluss und Erhalt der Reisebestätigung mit dem Sicherungsschein wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 28 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 8 genannten Grund abgesagt werden kann.

3.2 Zahlungsverzug

Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so sind wir berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.

4. Leistungsänderungen

4.1 Änderungen vor Vertragsabschluss

Vor Vertragsabschluss kann Varyonaya Salyami jederzeit eine Änderung der Reiseausschreibungen vornehmen, über die der Reisende vor Buchung informiert wird.

4.2 Änderungen nach Vertragsabschluss

Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von Varyonaya Salyami nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.

Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Varyonaya Salyami ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.

4.3 Preisänderungen

Varyonaya Salyami behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall einer Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse wie folgt zu ändern:

  • Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann Varyonaya Salyami den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
    • Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann Varyonaya Salyami vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.
    • In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann Varyonaya Salyami vom Reisenden verlangen.
  • Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber Varyonaya Salyami erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
  • Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für Varyonaya Salyami verteuert hat.

Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für Varyonaya Salyami nicht vorhersehbar waren.

Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat Varyonaya Salyami den Reisenden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8% ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Varyonaya Salyami in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus ihrem Angebot anzubieten.

5. Rücktritt durch den Kunden

5.1 Rücktrittsrecht

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber Varyonaya Salyami unter der angegebenen Adresse zu erklären. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

5.2 Rücktrittskosten

Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert Varyonaya Salyami den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann Varyonaya Salyami, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.

Varyonaya Salyami hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt.

Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt berechnet:

  • bis 45 Tage vor Reiseantritt: 20% des Reisepreises
  • bis 30 Tage vor Reiseantritt: 30% des Reisepreises
  • bis 15 Tage vor Reiseantritt: 50% des Reisepreises
  • bis 7 Tage vor Reiseantritt: 80% des Reisepreises
  • ab 6 Tage vor Reiseantritt und bei Nichtantritt: 90% des Reisepreises

5.3 Nachweis des geringeren Schadens

Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, Varyonaya Salyami nachzuweisen, dass dieser überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale.

5.4 Reiseversicherung

Varyonaya Salyami empfiehlt dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit.

6. Umbuchungen und Ersatzperson

6.1 Umbuchungen

Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann Varyonaya Salyami ein Umbuchungsentgelt pro Kunden erheben. Die Höhe des Umbuchungsentgelts ist abhängig vom Zeitpunkt der Umbuchung und wird im Einzelfall von Varyonaya Salyami festgelegt.

6.2 Ersatzperson

Der Kunde kann innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. per E-Mail) erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie Varyonaya Salyami nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht.

Varyonaya Salyami kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der Kunde gegenüber Varyonaya Salyami als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Varyonaya Salyami darf eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und ihr tatsächlich entstanden sind.

7. Nicht in Anspruch genommene Leistung

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Varyonaya Salyami wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

8. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

8.1 Rücktrittsrecht von Varyonaya Salyami

Varyonaya Salyami kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn sie

  1. in der jeweiligen Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Kunden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben hat und
  2. in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist angibt.

Ein Rücktritt ist dem Kunden gegenüber spätestens an dem Tag zu erklären, der dem Kunden in der vorvertraglichen Unterrichtung und der Reisebestätigung angegeben wurde. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat Varyonaya Salyami unverzüglich von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.

8.2 Erstattung des Reisepreises

Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.

9. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

Varyonaya Salyami kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung von Varyonaya Salyami nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten von Varyonaya Salyami beruht.

Kündigt Varyonaya Salyami, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

10. Obliegenheiten des Kunden

10.1 Reiseunterlagen

Der Kunde hat Varyonaya Salyami zu informieren, wenn er die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Voucher, Hotelbestätigungen) nicht innerhalb der von Varyonaya Salyami mitgeteilten Frist erhält.

10.2 Mängelanzeige / Abhilfeverlangen

Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Soweit Varyonaya Salyami infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.

Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von Varyonaya Salyami vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter von Varyonaya Salyami vor Ort nicht vorhanden, sind etwaige Reisemängel Varyonaya Salyami unter der mitgeteilten Kontaktstelle von Varyonaya Salyami zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters von Varyonaya Salyami bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet.

Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen.

Der Vertreter von Varyonaya Salyami ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.

10.3 Fristsetzung vor Kündigung

Will ein Kunde/Reisender den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. 2 BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er Varyonaya Salyami zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von Varyonaya Salyami verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.

11. Beschränkung der Haftung

11.1 Vertragliche Haftungsbeschränkung

Die vertragliche Haftung von Varyonaya Salyami für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.

Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt.

11.2 Gesetzliche Haftungsbeschränkung

Varyonaya Salyami haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von Varyonaya Salyami sind und getrennt ausgewählt wurden.

Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt. Varyonaya Salyami haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von Varyonaya Salyami ursächlich war.

12. Geltendmachung von Ansprüchen

12.1 Ansprüche nach den § 651i Abs. 3 Nr. 2, 4-7 BGB

Der Kunde hat Ansprüche nach den § 651i Abs. 3 Nr. 2, 4-7 BGB wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistungen gegenüber Varyonaya Salyami geltend zu machen.

12.2 Frist für die Anmeldung von Ansprüchen

Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Eine Geltendmachung auf einem dauerhaften Datenträger wird empfohlen.

13. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

13.1 Informationspflicht von Varyonaya Salyami

Varyonaya Salyami wird den Kunden/Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.

13.2 Verantwortlichkeit des Kunden

Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden/Reisenden. Dies gilt nicht, wenn Varyonaya Salyami nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.

13.3 Folgen bei fehlenden Voraussetzungen

Varyonaya Salyami haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass Varyonaya Salyami eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.

14. Datenschutz

Die personenbezogenen Daten, die der Kunde Varyonaya Salyami zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Alle personenbezogenen Daten der Kunden werden nach deutschem und europäischem Datenschutzrecht bearbeitet. Weitere Informationen zum Umgang mit Ihren Daten finden sich in unserer Datenschutzerklärung unter datenschutz.html.

15. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

15.1 Anwendbares Recht

Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Varyonaya Salyami findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.

15.2 Gerichtsstand

Soweit bei Klagen des Kunden gegen Varyonaya Salyami im Ausland für die Haftung von Varyonaya Salyami dem Grunde nach nicht österreichisches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich österreichisches Recht Anwendung.

Der Kunde kann Varyonaya Salyami nur an deren Sitz verklagen. Für Klagen von Varyonaya Salyami gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Varyonaya Salyami vereinbart.

Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden österreichischen Vorschriften.

16. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

17. Reiseveranstalter

Reiseveranstalter ist:

Varyonaya Salyami GmbH
Stephansplatz 8/2
1010 Wien
Österreich

Telefon: +43 1 23456789
E-Mail: [email protected]
Geschäftsführer: [Name des Geschäftsführers]
Handelsregisternummer: [Handelsregisternummer]
USt-IdNr.: [USt-IdNr.]

Stand: November 2023

Varyonaya Salyami

Ihr vertrauenswürdiger Partner für unvergessliche Reiseerlebnisse in Österreich seit 2005.

Kontakt

Stephansplatz 8/2, 1010 Wien, Österreich

+43 1 23456789

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Geschäftsführer: Anton Hofer | Handelsregisternummer: FN 123456a | USt-IdNr.: ATU12345678